HEPHAISTOS und der Internationale Fachverband Gestaltender Schmiede (IFGS) haben anlässlich des Bayerischen Handwerkstages, der am 2. Dezember in München stattfand, teilnehmende Bundestags- und Europaabgeordneten angeschrieben und sie gebeten, sich für eine Änderung der neuen Stahlbaunorm EN 1090 im Bereich des Kunstschmiedehandwerks auch mit politischen Mitteln einzusetzen. Auf diesen Aufruf hat als erste die Münchner FDP-Europa-Abgeordnete Nadja Hirsch reagiert.

Nadja Hirsch hat bei den zuständigen Stellen in Brüssel eine Anfrage mit folgendem Wortlaut gestellt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

als FDP-Europaabgeordnete mit dem Wahlkreis Bayern wurde ich anlässlich des Bayerischen Handwerkstages auf die folgende Problematik zur Einführung der europaweit geltenden Stahlbaunorm EN 1090 hingewiesen und wende mich diesbezüglich an Sie:

Die neuen Normen EN 1090-1 und EN 1090-2 lösen die bisherige Norm DIN 18800-7 über die Ausführung und Herstellerqualifikationen von Stahlbauten ab. Die Norm EN 1090-1 gilt seit dem 1. Januar 2011 als harmonisierte Norm zur Bauprodukteverordnung  EU Nr. 305/2011. Die Koexistenzphase zur DIN 18800-7 endet am 1. Juli 2012.

Die werkseigene Produktionskontrolle nach EN 1090-1 der Herstellerbetriebe bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Stahlbau - und Aluminiumkonstruktionen. Die Herstellerbetriebe müssen sich hierfür durch Überwachungs- und Zertifizierungsstellen gemäß EN 1090-1 zertifizieren lassen. Diese Stellen übernehmen dann auch die Überwachungen der so genannten werkseigenen Produktionskontrolle der Hersteller. Zweck dieser Prüfung ist in erster Linie der Nachweis, dass der Hersteller über die Voraussetzungen verfügt, um tragende Bauteile und Bausätze nach EN 1090-1 herzustellen. Dazu ist u.a. eine betriebsspezifische Beschreibung - ein Handbuch - nötig, die so genannte werkstatteigene Produktionskontrolle. Ohne dieses Zertifikat können ab 1. Juli 2012 keine Arbeiten mehr vorschriftsmäßig ausgeführt werden.

Dies hat zur Folge, dass bisher durch Fachkenntnisnachweis, Meisterbrief und Schweißnachweis nachgewiesene Kennntnisse nicht mehr ausreichend ist - gleich, ob die Arbeit ordnungsgemäß oder nach dem Stand der Technik ausgeführt wird. Jedoch ist eine Meisterqualifikation oder der jeweilige Fachkenntnisnachweis für die Vornahme dieser Tätigkeiten völlig ausreichend.

Darüber hinaus treffen diese Veränderungen insbesondere die klein strukturierten Metallhandwerksbetriebe mit Tätigkeiten im Privatkundenbereich. Das bedeutet einen Verlust von kreativer Handwerkskultur bei Produkten wie Treppen, Geländern, Balkonen und Überdachungen und betrifft allein in Deutschland ca. 40.000 Handwerksbetriebe. Damit haben vor allem die kleinen Handwerksbetriebe die Folgen der Zertifizierungswirtschaft zu tragen und würden wettbewerblich benachteiligt bzw. völlig zurück gedrängt und hätten kaum noch Chancen, sich auf dem Markt zu behaupten.

In meiner Funktion als Abgeordnete des Europäischen Parlaments unterstütze ich die Interessen der Handwerksbetriebe in Deutschland und Europa und bitte Sie, die Normierung bezüglich der geschilderten Problematiken zu überprüfen, die Meister für eine Zertifizierung zuzulassen und den Privatkundenbereich aus der fraglichen Stahlbaunorm EN 1090 herauszuszunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Nadja Hirsch

Nadja Hirsch (FDP/ALDE)
Mitglied des Europäischen Parlaments
Europäisches Parlament, ASP 10G158
60, rue Wiertz
B-1047 Brüssel"

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