Verlag HEPHAISTOS OHG
Geschäftsführung: Christian Vu
Lachener Weg 2
D - 87509 Immenstadt-Werdenstein
Telefon: +49 (0)8379 / 728016
Telefax: +49 (0)8379 / 728018
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Bankverbindungen:

Deutschland
Sparkasse Allgäu: DE10 7335 0000 0515 9111 88
Raiffeisenbank: DE97 7336 9920 0007 1269 99

Österreich
Raiffeisenbank: AT22 3600 0000 0064 3361

Schweiz
PostFinance: CH23 0900 0000 1577 4433 3

Italien
Raiffeisenbank: IT62 P 034 9311 6000 0230 0501 204





AGB: 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Print-Medien

1 | Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Anzeigenaufträge, Beilagenaufträge, Aufträge bezüglich sonstiger Werbemittel sowie für Folgeaufträge hierzu (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet). Zusätzlich zu diesen AGB gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste bzw. die aktuellen Preisangaben des Verlags zu den einzelnen Zeitschriften und Online-Angeboten als wesentlicher Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Verlag nicht an, es sei denn, er hat seiner Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt. Ergänzend zu unseren AGB gelten im unternehmerischen Verkehr die in der Verkehrsordnung für den Buchhandel niedergelegten Handelsbräuche in ihrer jeweils geltenden Fassung. Anzeigenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel in einem Printmedium oder einheitlich in Print- und Online-Medien zum Zweck der Verbreitung.

2 | Vertragsschluss

Die Aufträge für Anzeigen können telefonisch, schriftlich, per E-Mail, und Online aufgegeben werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Anzeigenauftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme kann durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung erfolgen.

Online kann der Kunde die gewünschte Auswahl treffen und den Bestellprozess durch Klicken auf die Schaltfläche „Anzeige buchen“ gültig machen. Durch diesen Vorgang entsteht eine verbindliche Bestellung für die von ihm ausgewählte Leistung. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ich habe die AGBs gelesen und bin einverstanden“ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag die Bestellung des Kunden durch eine separate Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Rechnung annimmt. Erst mit dieser Vertragsannahme erfasst und speichert der Verlag Ihre Daten. Es werden nur die Daten gespeichert, die im Rahmen der Durchführung des Anzeigenvertrags gesetzlich erforderlich sind.

Änderungen der Vertragsdaten (z. B. Firmierung, Anschrift) müssen dem Verlag schnellstmöglich angezeigt werden. Ein Auftrag, der ohne Vorlage des Anzeigentextes oder eines Beilagenmusters erteilt wurde, gilt unter dem Vorbehalt als angenommen, dass der Verlag gegen den Text oder die Form der Werbung keine Einwendungen erhebt.

3 | Ablehnung von Aufträgen

Bei einem Abschluss über mehrere Veröffentlichungen, zu denen die Texte nachträglich eingereicht werden, kann der Verlag die Durchführung eines einzelnen Auftrags wegen Bedenken gegen Text oder Form oder wegen Unvereinbarkeit mit anderer Werbung ablehnen bzw. zeitlich verschieben, ohne dass hierdurch der Gesamtabschluss berührt wird.

Der Verlag behält sich generell vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen (bzw. bis zu einer Korrektur zurückzustellen), insbesondere wenn der Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung aus anderen Gründen für den Verlag unzumutbar ist.

4 | Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher

Bei Aufträgen im Sinne dieser AGB besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren ausgeschlossen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

5 | Ausschluss von Mitbewerbern

Der Ausschluss von Mitbewerbern bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei Anzeigen kann er nur für gleiche drei Seiten vor und drei Seien nach der Mitbewerberanzeige verlangt werden.

6 | Gestaltung der Anzeige

Enthält der Auftrag keine Vorgaben über die Höhe, Breite und Farbigkeit einer Anzeige, so wird entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers verfahren. In diesem Falle wird der Preisberechnung die tatsächliche Abdruckgröße zugrunde gelegt. Die jeweiligen Anzeigenmindestgrößen nach Insertionsrubriken sind den Preisangaben der betreffenden Zeitschriften zu entnehmen. Seitenanteilige Formate können nicht miteinander verbunden und abgerechnet werden.

7 | Realisierungszeit

Aufträge werden, sobald die Druckunterlagen oder Prospekte verfügbar sind, für das nächst erreichbare Heft realisiert. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrags bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung zurückstellen. Anspruch auf Veröffentlichung oder Beilage in bestimmten Heften oder an bestimmten Plätzen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

8 | Zulieferung von Druckunterlagen und Werbemitteln

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Druckunterlagen und Werbemittel.

Anzeigenaufträge können nur maschinell geschrieben oder elektronisch übermittelt oder in Druckschrift angenommen werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler, insbesondere bei telefonisch durchgegebenen oder handgeschriebenen zusätzlichen Anweisungen.

Bei digital angelegten Druckunterlagen gewährleistet der Verlag die drucktechnisch einwandfreie Erfüllung des Auftrags nur, wenn vonseiten des Auftraggebers alle technischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Bei Anlieferung von unvollständigen oder fehlerhaften Druckdaten oder von Druckdaten, die von den vom Kunden zugelieferten Vorlagen abweichen, übernimmt der Verlag keine Haftung für das Druckergebnis. Die Anlieferung offener Daten erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Anzeigen, die Sonder- oder RGB-Farben enthalten, werden in CMYK umgesetzt. Für eventuell dadurch bedingte Farbabweichungen kann der Verlag keine Gewähr übernehmen. Bei Zusendung von Druckdaten ohne Farbandruck/Proof haftet der Verlag nicht für Farbabweichungen im Druck. Geringe Tonwertabweichungen liegen im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens. Der Verlag gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

9 | Änderungen von Druckunterlagen

Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Eine überdurchschnittlich aufwendige Bearbeitung von Druckunterlagen und überdurchschnittlich umfangreiche Satzarbeiten werden dem Auftraggeber gesondert zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Der Anzeigentext ist vom Auftraggeber vor Zuleitung an den Verlag auf Rechtschreibung und Satzzeichen zu prüfen, da eine Nachkorrektur vonseiten des Verlags nicht erfolgt. Korrekturabzüge (generell erst ab 1/4 Seite möglich) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht innerhalb der ihm vom Verlag hierzu mitgeteilten Frist zurück, so gilt der Korrekturabzug als zum Druck genehmigt. Die Kosten für erhebliche Korrekturen werden vom Verlag gesondert in Rechnung gestellt.

10 | Aufbewahrung von Druckunterlagen

Die Pflicht des Verlags zur Aufbewahrung von Druckunterlagen erlischt 3 Monate nach der letzten Veröffentlichung.

11 | Chiffreanzeigen

Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Gewerbliche Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen werden nicht weitergeleitet. Die auf Chiffre-Anzeigen an die Auftraggeber weitergeleiteten Bewerbungsunterlagen sind dem Bewerber vom Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückzuschicken.

12 | Veröffentlichung in Online-Medien

Für Anzeigen in Print-Medien, die auch in Online-Medien veröffentlicht werden, gelten folgende zusätzliche Bedingungen: Die Anzeige wird im Online-Medium in einer dem üblichen technischen Standard entsprechenden Weise wiedergegeben. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie Wiedergabe der Anzeige kann der Verlag jedoch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht sicherstellen. Ein vom Verlag zu vertretender Fehler in der Wiedergabe liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Wiedergabe durch folgende, außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verlags liegende Umstände beeinträchtigt wird: Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) oder Hardware des Users oder des Internetdienstleisters, Störung der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall auf Grund von Systemversagen oder Leitungsausfall, unvollständige und/oder nicht aktualisierte Zwischenspeicherung auf Proxy-Servern oder im lokalen Cache.

13 | Belegexemplare

Der Verlag liefert nach der Veröffentlichung kostenlos ein Belegexemplar. Je Veröffentlichung können nur maximal 3 Versandadressen beliefert werden.

14 | Rechnungen

Die Rechnungsbeträge sind Gesamtpreise in Euro. Sie enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile und sind in voller Höhe nach Erhalt der Rechnung.

15 | Nachlässe

Die im Anzeigentarif bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Insertionsjahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinungstermin der ersten Anzeige im laufenden Kalenderjahr und endet nach exakt einem Jahr. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den höheren Mengen-/Malrabatt, der für innerhalb Jahresfrist zusätzlich veröffentlichte Anzeigen gilt, wenn er bei Fristbeginn einen nachlassberechtigten Auftrag abgeschlossen hat. Der Anspruch auf einen rückwirkenden Mengen-/Malrabatt erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Maßgebend ist das Insertionsjahr.

Wird ein Auftrag, für den ein Nachlass beansprucht wird, aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht vollständig durchgeführt, so hat der Auftraggeber die Differenz zwischen dem gewährten und dem den tatsächlichen Veröffentlichungen entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. Sonstige Rechte und Ansprüche des Verlags bleiben unberührt.

16 | Stornierung

Anzeigenaufträge können bis zum Anzeigenschlusstermin storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich oder in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen. Ansonsten kann der Verlag die Erstattung der bis zur Stornierung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

17 | Zugelieferte Inhalte

Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zugelieferten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken oder Bilder, nicht im Widerspruch zu geltenden Rechtsvorschriften stehen und keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzen.

18 | Zulieferung von Beilagen

Da Beilagen maschinell in die Print-Publikation eingelegt werden, übernimmt der Verlag nur dann die Gewähr für das ordnungsgemäße Einlegen, wenn die vom Auftraggeber beizustellenden Beilagen sachgemäß verpackt, unbeschädigt und genau gefalzt angeliefert werden. Bei der Annahme von angelieferten Beilagen kann die Stückzahl vom Verlag nicht kontrolliert werden, die Unterzeichnung auf dem Lieferschein bedeutet deshalb keine Bestätigung der Stückzahl. Unvollständige oder unrichtige Angaben auf Fremdlieferscheinen können zu einer fehlerhaften Beilagenverbreitung führen, für die der Verlag dann nicht haftet. Eine bestimmte Platzierung im Heft kann nicht zugesagt werden.

19 | Haftung für Mängel

Der Verlag haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Mängelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung, falls der Auftraggeber Verbraucher ist, ansonsten innerhalb von zwölf Monaten ab Lieferung. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Verlag innerhalb einer Woche nach Empfang des Belegs erklärt werden, sonstige Mängel innerhalb der geltenden Verjährungsfrist. Die Haftung für Mängel in Bezug auf die elektronische Lesbarkeit von abgedruckten QR-Codes ist vorbehaltlich einer Haftung des Verlags nach Ziffer 20 generell ausgeschlossen.

20 | Haftung

Der Verlag haftet im Rahmen der Gesetze für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom Verlag gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Der Verlag haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Verlag haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 1.000,00 je Schadensfall. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht.

Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlags, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

21 | Allgemeine Bestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Sonthofen/Kempten.

Auf alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus und in Zusammenhang mit den auf deren Basis getätigten Geschäften findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, dies jedoch unter Ausschluss aller nicht-zwingenden Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.

 

22 | Factoring


Die Verlag HEPHAISTOS OHG ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.