HEPHAISTOS, die internationale Zeitschrift für Metallgestalter und Schmiede, und der IFGS haben eine Facebook-Plattform eingerichtet, auf der Schmiede und Metallgestalter sich über die neue Europa-Norm austauschen können.

Nach eingehender Prüfung der Daten und Fakten kommen der IFGS und HEPHAISTOS übereinstimmend zu dem Schluss, dass diese Europanorm für die Schmiede und Metallgestalter problematisch und schwer umsetzbar ist. Leider haben viele Metallgestalter noch nicht einmal Kenntnis von der Norm erhalten, die für viele Betriebe das "Aus" bedeuten könnte. Das wollen wir mit der Facebook-Seite ändern. Diskutieren Sie mit, laden Sie Ihre Freunde auf die Plattform ein. Suchbegriff: "Stop EN 1090".

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Aktuell wird vor allem bei den kleinen Metallbaubetrieben wie den Metallgestaltern und Schmieden heiß diskutiert, ob die EN 1090 eine sinnvolle Qualitätskontrolle oder unnötiger Zeit- und Kostenfaktor ist. Der "Internationalen Fachverband Gestaltender Schmiede e.V." (IFGS) hat nun dazu Stellung bezogen und die HEPHAISTOS-Redaktion gebeten, seinen Standpunkt nachfolgend zu veröffentlichen:

"Die Norm ist für Schmiede und Metallgestalter ungeeignet und wurde nur eingeführt, weil mittlere und größere Metall- und Stahlbauer den Markt reglementieren und unter sich aufteilen wollen. Verdienen werden daran vor allem die Institute, die die Betriebe prüfen und die Zertifizierungen erstellen", erklärt Cornelis Pronk, Präsident des IFGS.

"Im Umkehrschluss bedeutet das für Schmiedebetriebe und Metallgestalter, von Ausschreibungen und Aufträgen ausgeschlossen werden, wenn sie die neue Norm nicht einhalten. Sie müssen sogar mit Strafen rechnen, wenn sie sich nicht den aufwändigen und teuren Zertifizierungen unterwerfen.

Metallbetriebe im Hochbau waren in Deutschland bisher in Herstellerqualifikationsgruppen eingeteilt. Metallgestalter und Schmiede arbeiteten überwiegend in der Gruppe A, die einfache Bauteile wie Geländer, Beschläge, Tore oder Türen beinhaltet. Die Gruppen setzten sich steigernd fort bis zur Gruppe E, in der Herstellung großer Brücken, Hochhäuser oder Hallen/Stadien geführt wurden.

Für Schweißarbeiten musste bereits vor dem Beschluss der neuen Norm in allen Betrieben eine Schweißaufsichtsperson angestellt sein. Sie sorgt dafür, dass alle Schweißarbeiten durch die eigens geprüften Mitarbeiter der Firma durchgeführt werden. Ausgenommen davon waren die Betriebe der Gruppe A. Für sie genügte bisher der Nachweis der für den jeweiligen Auftrag und das verarbeitete Material nötigen Schweißerkurse und -prüfungen. Eine Schweißaufsicht war nicht erforderlich.

Die DIN EN 1090 verlangt nun, dass auch Schmiede- und Metallgestalterbetriebe, die tragende Stahlkonstruktionen im bauaufsichtlich relevanten Bereich für den öffentlichen Raum, aber auch für Privatkunden herstellen und montieren, ihre betriebliche Produktion zertifizieren lassen müssen. Dazu ist eine u. a. eine betriebsspezifische Beschreibung - ein Handbuch - nötig, die so genannte werkstatteigene Produktionskontrolle (WPK). Ohne dieses Zertifikat können nach der Übergangsfrist ab 1. Juli 2012 keine Arbeiten im bauaufsichtlich relevanten Bereich mehr regelgerecht ausgeführt werden.

Was bisher durch Fachkenntnisnachweis, Meisterbrief und Schweißnachweis abgedeckt war, ist nicht mehr ausreichend - ganz egal ob die Arbeit ordentlich und nach Stand der Technik ausgeführt ist. Kommunen und öffentliche Stellen wurden schon aufgefordert, Firmen zu denunzieren, die sich ohne die Nachweise nach EN 1090 um Aufträge bewerben."

"Der IFGS wird sich in eigenen Fachseminaren für Mitglieder und Nichtmitglieder mit der Thematik beschäftigen. Wir werden auch nachsehen, wie die EU-Nachbarn mit dieser Vorschrift umgehen. Es gibt Gerüchte darüber, welche Länder darauf gedrängt haben, die neuen Normen einzuführen", sagt Cornelis Pronk weiter, "Schuldzuweisungen führen hier aber nicht weiter. Wir müssen gemeinsam herausbekommen, was die Regeln für unsere Schmiede bedeuten." Außerdem stellt er fest: "Es ist auch dringend erforderlich, festzustellen, ob es für die Betriebe Ausnahmegenehmigungen geben kann, wie früher in der Herstellerqualifikationsgruppe A."

Eines müsse allen klar werden: "Die neue Regel treibt die Preise der Produkte in die Höhe. Die Norm trifft dabei vor allem die individuell arbeitenden Schmiede und Metallgestalter hart, die für Einzel- und gestalterisch ausgewogene Lösungen stehen. Es gibt Kollegen, die vermuten, dass die DIN EN 1090 das Ende der kleinen Metall-Betriebe bedeutet. So weit möchte ich nicht gehen. Aber uns wird das sowieso schon schwere Überleben noch schwieriger gemacht – das steht fest", sagt Pronk.

In anderen Gewerken wie Stein und Holz, die ebenfalls im bauaufsichtlichen Bereich tätig sind, seien nach Kenntnis des IFGS keine erschwerenden EU-Regeln in Vorbereitung. "Wo ist der Unterschied zwischen einem Stahlbalkon und einem Holzbalkon? Gegen diese Ungerechtigkeiten werden wir uns wehren."

Kurios werde das Unterfangen aus Sicht der Metallgestaltung, "wenn man erfährt, dass die EN 1090 nur für Arbeiten in Stahl und Aluminium gilt. Für gleichartige Aufträge in Bronze gibt es keine Vorschriften. Da stellt sich die Frage, ob Schmiede einfach etwa bei Geländern, Toren und Handläufen komplett auf ein anderes Material ausweichen sollen, das im Schmiedebereich schon heute als an zweiter Stelle der meistverwendeten Materialien steht." Außerdem stelle sich die Frage, "ob die propagierte Sicherheit nur in Stahl relevant ist. Sollte man nun den Geländerbau in Bronze komplett verbieten, weil nur Stahlgeländer zertifiziert werden oder Menschen raten, ausschließlich in Gebäude zu gehen, in denen Stahlgeländer vorhanden sind? Denn Bronzegeländer sind ja nicht zertifizierbar und deshalb automatisch gefährlicher", sragt Pronk.

Die Maßnahmen des IFGS:

Der IFGS hat am 16. März Einspruch erhoben, gegen den Entwurf des Deutschen Verbandes für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. (DVS), Düsseldorf, zur Richtlinie DFS 1711. In dieser Richtlinie werden die Maßnahmen für Deutschland festgelegt, an die sich in der Folge die notifizierten Stellen bei der Zertifizierung der Betriebe richten sollen. Der IFGS hat seinen Einspruch damit begründet, dass er als Internationale Schmiedevereinigung erst einmal die länderspezifischen Ausführungsbedingungen in anderen EU-Staaten vergleichen muss, damit für die Schmiede in der ganzen EU gleiche Voraussetzungen geschaffen werden können. Der DVS wurde aufgefordert, dem IFGS diese Bestimmungen anderer Mitgliedsländer zur Verfügung zu stellen.

Außerdem werden verschiedene Informatiosseminare zur DIN EN 1090 veranstaltet. Vorraussichtlich im bayrischen Kolbermoor und im niedersächsischen Celle.